Die Reichsverwaltung in Toscana von der Gründung des Langobardenreiches bis zum Ausgang der Staufer (568-1268). I. Die Grundlagen
Fedor Schneider
I. KAPITEL.
Der geographische Begriff Toscana bis zur langobardischen Eroberung. Die natürlichen und historischen Grenzen der Landschaft.
· [G. Beretta], De Italia medii aevi dissertatio chorographica pro usu tabulae Italiae Graeco-Langobardico-Francae .. auctore anonymo Mediolanensi Sectio 18, bei Muratori, R. ItaL SS. X (1727) App. col. 1. 180-216.
· Muratori, Antiq. Ital. medii aevi I (1738) De regno Italiae eiusque finibus dissertatio secunda, col. 55-74.
· J. Marquardt, Römische Staatsverwaltung I2 (1881).
· H. Kiepert, Lehrbuch der antiken Geographie (1878) S. 401-410 § 348-355 über Etruria.
· J. Jung, Grundriss der Geographie von Italien und dem Orbis Romanus (= Handbuch der klass. Altertumswiss. her. v. 1. v. Müller III 3, 1. Hälfte, 1897) S. 49-58.
· Derselbe, Organisationen Italiens von Augustus bis auf Karl d. Gr. (zugleich ein Beitrag zur Vorgesch. des Kirchenstaates), in Mitteil. d. Instit. f. Osterr. Geschichtsf. Erg.-Bd. V (1890) S. 1-51.
· H. Nissen, Italische Landeskunde I (1883) S. 468-474, 493-508. II 1 (1902) S. 278-373.
· Mommsen, Die Quellen der Langobardengeschichte des Paulus Diaconus, in Neues Archiv V (1880) S. 53-109, jetzt auch Ges. Schr. VI (= Hist. Schr. II) S. 485-539, bes. S. 84-103 = 518-539 über das von Paulus benützte Verzeichnis der italischen Provinzen aus der Zeit vor 458.
· Derselbe, Die libri coloniarum, Schriften der röm. Feldmesser II (1852) S. 188-214. jetzt auch Ges. Schr. V (= Hist. Schr. II) S. 179-199.
· Derselbe, Die ital. Bürgerkolonien von Sulla bis Vespasian, in Hermes XVIII (1883) S. 101-213, jetzt auch Ges. Schr. V (= Hist. Schr. II) S. 203-259.
· Derselbe, Die italischen Regionen, in Festselir. f. Kiepert (1898) S. 95-109, jetzt auch Ges. Schr. V (= Hist. Schr. Il) S. 268-285.
Über die Grenzen des Kirchenstaates (nur die für unsere Zwecke wichtigsten neueren Arbeiten) :
· Paul Kehr, Die sogenannte Karolingische Schenkung von 774, in Hist. Zeitschr. LXX (1893) S. 385-441, wo die ältere Litteratur zusammengestellt ist.
· G. Schnürer, Die Entstehung des Kirchenstaates (1894).
· H. Hamel, Untersuchungen zur älteren Territorialgesch. des Kirchenstaates (Gotting. Diss. 1899). —
· Rolando, Geografìa politica e corografìa dell’Italia imperiale nei secoli IX e X, in Arch. stor. Lombardo serie IV vol. V (1880) p. 231-282, bes. p. 276.
Das kartographische Material umfasst die Blätter 84-85. 95-99. 104-108. 111-116. 119-122. 126-130. 135-137. 142-143 der Kgl. Italienischen Generalstabskarte 1:100000. Messtischblätter sind nicht zu allen erschienen. Eine leichtere Übersicht über die orographischen und hydrographischen Verhältnisse gewährt, neben den bekannten Handatlanten, die farbige Ausgabe der Übersichtskarte 1: 500 000 des Generalstabswerks (Istit. Geogr. Militare, Firenze 1900) Blatt 13 und 18, insbesondere aber das prachtvolle Werk von Attilio Zuccagni Orlandini, Atlante geografico, fisico e storico del Granducato di Toscana, Firenze 1832 (20 Blatt).
Von der Neubearbeitung des Atlas Antiquus von v. Spruner durch W. Siegl in kommen Blatt 25, Italia inde a bello Punico secundo, und Blatt 21, Italiae pars septentrionalis (1893 f.) in Betracht, besonders aber H. Kiepert, Formae orbis antiqui, bearbeitet und herausgegeben von B. Kiepert, Blatt 20, Italiae pars media, mit den Erläuterungen, die teilweise durch die zu Blatt 23, Italia superior cum regionibus alpinis, besonders unter Liguria, ergänzt werden. Auf Blatt 23 ist Nordtoscana enthalten. Für das Mittelalter muss man sich immernoch mit Sprnner n. Menke, Handatlas für die Gesch. des Mittelalters und der neueren Zeit3 (1880) Blatt 21, Italien zur Zeit des Langobardenreiches, von Th. Menke, mit den Nebenkarten, dazu Vorbemerkungen S. 41 behelfen.
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Unser Toscana reicht von den Maremmen bis nach Pisa and Genua, sagt Giovanni Villani I 5, der dann (I 43) als erster der toscanischen Historiker eine genaue, wenn auch grossenteils auf antiken Vorstellungen beruhende Grenzbeschreibnng seines Heimatlandes gibt. Ebenso unselbständig ist die Auffassung, die der ältere Ammirato zu Beginn seiner Geschichte von Florenz über die Ausdehnung Toscanas äussert : auch ihm bilden der Tiber ge wen die Campagna von Rom, die Magra gegen Ligurien, der Appennin gegen die Romagna und das Tyrrhenische Meer die von der Natur gesetzten Schranken der Landschaft: Dante lässt die Magra den Genuesen vom Toscaner trennen (1).
Nun hat aber der geographische Begriff Toscana im Wechsel der Zeiten grosse Verschiebungen erlitten, ganz besonders auch in den Jahrhunderten vom Einfall Alboins in Italien bis zum Ausgang der staufischen Epigonen, den beiden Grenzsteinen des Weges, den wir zu durchmessen haben: deshalb wäre es unhistorisch, wollten wir die antiken Grenzen oder die des modernen Grossherzogtums oder sonst ein Gebilde der Darstellung zu gründe legen, es mag willkürlich angenommen, ideal oder aus irgend welchen realen Verhältnissen abstrahiert sein. Da nun damals kein gleichzeitiger Schriftsteller politische Geographie als Selbstzweck getrieben hat, kennen wir jene Veränderungen des Umfanges von Toscana nur aus Urkunden, Gesetzen und gelegentlichen Angaben der Historiker, und zwar in einzelnen selten ganz genau, weil Eroberungen, Kriege, noch im Fluss befindliche Entwicklungen ihre Ursache sind. Es wird zunächst unsere Aufgabe sein, diesen wechselnden Ereignissen nachzugehen, nachdem wir durch Betrachtung der Organisation am Ende des Altertums einen festen Ausgangspunkt gewonnen haben, und die jedesmal den Neuerungen entsprungenen Zustände darzulegen.
Im Römerreich stand Italien, das steuerfreie Land des Herrschervolkes. in einem staatsrechtlichen Gegensatz zu den unterworfenen Provinzen; deshalb teilte es Augustus, als er die Grundzüge der Prinzipatsverfassung entwarf, auch nicht in provinciae, sondern in regiones, eine Einteilung, die übrigens nicht für Verwaltungszwecke vorgesehen war (2), da die Halbinsel aus dem Nebeneinander einer grossen Anzahl von autonomen Stadtrepubliken bestand. In der discriptio Italiae totius in regiones XI vom Jahre 13 oder 14n. Chr. (3) hiess die regio VII nach den Etrusci, jenem rätselhaften Volke der Rasenna, das die Griechen Tyrsener Tyrrhener, die Italiker Tursci oder Tusci, Etrusci nannten. Während der Landschaftsname Etruria und seine Ableitung Etruscus allmählich schwindet und nur noch
(1) Par. IX 89-90.
(2) Mommsen, Hist. Schr. II 275-279. Marquardt S. 286.
(3) Bekanntlich von Plinius d. Ä. seiner Topographie Italiens, Hist. nat. III 5, 46, zu gründe gelegt. Vgl. Nissen II 3-5 zu I 81 und besonders den angeführten grundlegenden Aufsatz Mommsens über die Regionen Italiens.
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literarische Reminiszenz ist (so bei Paulus Diaconus Hist. Lang. II 20 in einem in hie Notitia provincuirum Italiae von vor 458 (1) eingeschobenen Zitat aus Isidors Etymol. XIV 4, 22), dringt die, vie wir durch Servius (2) wissen, ursprünglich streng verpönte Form Tuscia, die Substantivbildung des zweiten Volksnamens Tarsci, Tusci, seit dem ersten nachchristlichen Jahrhundert — zuerst bei Scribonius Largus und Florus nachweisbar — allmählich aus der Sprache des Volkes in das litterarische Latein und wird schliesslich gegen Ausgang des Altertums allein gebräuchlich (3). Das Adjektiv Tuscanus für Tuscus, im Altertum (4) unbekannt, lesen wir zuerst in Papstbriefen aus der zweiten Hälfte des VIII. Jahrhunderts (5). Als substantivischer Provinzname wird diese jetzt übliche Form Tuscana Toscana zueist in der grossen Schenkungsurkunde König
(1) Mommsen, Hist. Schr. III 520. dazu Bd. II 194 Anm. 2. Waitz druckt in MG SS. rer. Langob. et Ital. p. 18S-189 einen Catalogus provinciarum Italiae einer Madrider Hs., in dem er die Vorlage des Paulus sieht, während Mommsen ihn als ein schlechtes Exzerpt ans Paulus erweist (Hist. Schr. III 522-523). Waitz hat dann Neues Archiv V 414-424 repliziert; vgl. zuletzt Mommsen in MG. Auct. ant. IX, Chron. min. I 527. auch Phil. Schr. S. 650-651.
(2) Zu Aeneis X 164 Tuscos populos bene dicimus; Tusciam vero non debemus dicere, quia nequaquam iu idoneis auctoribus legitur; und daraus Isidor Etvmol. XIV 4, 22.
(3) Nissen II 278, der daselbst Anm. 3 auch die ältesten inschriftlichen Belege nachweist. Gassiodor, der die römische Amtssprache gebraucht, die langobardischen Gesetze und Urkunden, Paulus (abgesehen von der besprochenen Stelle), die Briefe aus Karolingerzeit, das Papstbuch haben ausnahmslos die Form Tuscia.
(4) In bestimmter technischer Bedeutung sagte man damals Tuscanicus, und zwar für Erzeugnisse der Baukunst und des Kunstgewerbes. Im Chronographen von 354 ed. Mommsen. Chron. min. I 98 findet sich Thuscena mit der Variante Thuscynia, doch geht jene Form, die allein als ursprünglich anzusehen ist, wohl auf griechische Einflüsse zurück, nicht auf Tuscanus.
(5) So bei Paul I. JE. 2357 und 2364. bei Adrian I. JE. 2428 neben Tuscanensis, das sonst das Adjektiv zu Tuscana Toscanella ist): dann steht im Lndovicianum für die Römische Kirche M.2 643 ducatus Tuscanus an einer Stelle, die als Entlehnung aus einer älteren Schenkung Karls des Grossen bezeichnet wird (M.2 deperd. 493. vgl. Ficker, Forschungen zur Reichs- und Rechtsgesch. Italiens II 348 § 351). Da jene verlorene Urkunde Karls im Jahre 781 zu Rom ausgestellt sein dürfte, also in einer Zeit, wo der Ausdruck Tuscanus an der Kurie geläufig war, liegt doch die Vermutung nahe, dass die Papstkanzlei Einfluss auf das Diktat an dieser Stelle genommen hat. Ebenso heisst es in der Reichsteilungsakte vom 806 una cum ducatu Tuscano. Freilich könnte es sich auch um gallisches Latein handeln : Fredegar IV 50 Tuscana provincia, IV 69 docem provinciae Toscane. Dieser Teil ist nach Krusch etwa 612 verfasst. Aber Fredegar muss eine gute italienische Quelle gehabt haben. Stammte sie aus Rom? Im langobardischen Italien und weiter nördlich können wir nämlich die Form noch ein Jahrhundert lang nicht nachweisen. Die älteste Beispiel, das nicht von Rom beeinflusst erscheint, ist Tuscani in Ludwigs II. Constitutio de exped. Beneventana (von 866) c. 12, MG Capit. II 96. Eine selbständige, nicht organisch erklärbare Bildung scheint dagegen beim Regensburger Fortsetzer der Fulder Reichsannalen zu 883 vorzuliegen, der Wido von Spoleto als comes Tuscianorum bezeichnet. Dass hier überhaupt eine Verwechslung des fern von Italien schreibenden Annalisten vorliegt, der die beiden Herzogtümer Tuscien und Spoleto durch einander brachte, war wohl unbezweifelt, wie die Anmerkung in der Ausgabe von Kurze (in SS. rer. Germ. p. 110 n. 1, dazu M.2 1663a) zeigt, bis Ad. Hofmeister, Markgrafen und Markgrafschaften im Italischen Königreich, in Mitteil. d. Instit. f. Österr. Geschichtsforsch. Erg.-Bd. VII 351 Anm. 5 eine Hypothese von S. Campanari, einem Lokalhistoriker von Toscanella, wieder aufnahm. Dieser flüchtige Autor nahm (Tuscania I 102) jenen Wido (oder Wito, wie die Quelle sagt), da er nicht wusste, um wen es sich handelt, als Grafen von Toscanella in Anspruch; doch gibt es zwar einen comitatus Tuscanensis. aber kein comes kann dazu nachgewiesen werden. Hofmeister meint, dass diese Ansicht Beachtung verdient: “ Toscanella... könnte immerhin von den (Spoletiner) Widonen verwaltet worden sein„. Offenbar um die Hypothese von Campanari zu stützen, führt er aus dessen Urkundenbeilagen eine Stelle von 1113 an: promitto tibi... de Tusciano Castro Giptio, als sei hier von einer zu Toscanella gehörigen Burg die Rede, obwohl die Wortstellung sehr auffallend wäre; Tuscianum ist jedoch der ursprüngliche Name, der später in Castelghezzo geändert wurde, und dieser (bekannt aus den Kämpfen Urbans IV. in Patrimonium, Thierry de Vancouleurs bei Muratori SS. III 2 col. 415, vgl. Jordan. Origines de la dominatimi angevine en Italie p. 497) besteht heute in einem einsamen Gehöft am Bache Arrone zwischen Toscanella und Montalto di Castro fort. Wegen der Umnennung tritt hier zu dem ungebräuchlich gewordenen Tusciano erklärend Castro Giptio hinzu: Wido aber, den auch andere, von Hofmeister a. a. O. zusammengestellte Quellen als Herrscher der Tuscier kennen, darf nicht mit Toscanella in Beziehung gebracht werden. Vgl. auch Liber pontificalis V. Stephani III. c. 14. ed. Duchesne p. 472: Tusciani et Campanini. Dazu Ann. Corbei. a. 964. MG SS. III 4: Carmen de it. et obitu Eginonis abb. (f 1120) v. 46, SS. XII 448 und später oft. Donizo, V. Math. II v. 922. 1243 Tuscanae horue, partes.
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das nicht Hugos für seine Braut Bertha gebraucht, die am 12. Dezember 937 zu Colombières ausgestellt wurde (1): die Aufzählung des in Das älteste Beispiel, Toscana gelegenen Reichsgutes, das die künftige Königin erhielt, leiten die Worte in Tuscana etiam ein (2). Ein Diplom Ottos I. für Speyer bezeichnet sich als in Tuscania ausgestellt (3),
(1) Cod. dipi. Langob. n. 553: auch ed. Dümmler. Forsch, z. D. Gesch. X 305 n. 15. In Böhmers Regesten der Karolinger fehlt die Urkunde.
(2) Dagegen ist in M.2 1222f die von Ludwig II. an Casauria gegebene curtis una domus coltilis in finibus Tuscane in loco et fundo Palme, in Toscanella zu suchen; schon die Ausdrucksweise legt nahe, an ein Stadtgebiet (fines) zu denken.
(3) D. 379: actum in Tuscania in villa Brenta super fluvium Mersa prope civitatem que dicitur Sena; der Diktator und Schreiber, It. C, war Italiener, vgl. Sickels Nachweise S. 86-87.
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ebenso ein nur wenige Wochen später von dem gleichen Notar verfasstes (1). Das Adjektiv kann nur durch Ellipse von marchia substantiviert worden sein; damals hatte man sich daran gewöhnt, nicht mehr vom ducatus, den es auch in Langobardenzeit eigentlich nicht gab, sondern, da der oberste Verwaltungsbeamte den Markgrafentitel führte, von der marca oder häufiger marchia Tuscie zu reden (2). In dieser Zeit, frühestens um die Wende vom IX. zum X. Jahrhundert, drang Tuscana Toscana als Landschaftsname in die Vulgärsprache ein, der ihn die Notare Hugos und Ottos I. offenbar gelegentlich einmal entlehnt haben und in der er von Anfang an bis heute allein üblich blieb; eine Ableitung von Tuscia fehlt im Italienischen, während das Adjektiv Toscano im Altitalienischen die auf das klassische Tuscus zurückgehende Lorm Tosco neben sich hatte (3).
Diese Etrusker (4) also, deren Name an ihrer Landschaft haften blieb, haben sich nach Norden zeitweise jenseits des Appennins ausgedehnt, wo Felsina (Bologna), Mantua. Atria u. a. ihre Gründungen waren; später hat das wilde Bergvolk der Ligurer ihnen ihre Städte bis zum Arno wieder abgenommen, und Pisa wurde als ligurischer Ort betrachtet (1).
(1) D. 380: actum in Tuscania in loco qui dicitur Monticclo super fluvium Arne prope civitatem Luccam. Nach Konzept des It. C von sonst nicht bekanntem Schreiber mundiert. sagt die Vorbemerkung. Auch die Vita Burchards von Worms c. 8, MG. SS. IV 836, gebraucht Tuscania : Donizo im Leben der Mathilde II v. 1167 sagt Tuscana; ebenso Benzo, Ad Heinr.IV. liber VII 2, SS. XI 671 und englische Quellen. Tosquanne: Guill. Gesta Phil. III libre I 59, vgl. Balduini Chron. Hanon., SS. XXV 459. Die Beispiele lassen sich noch stark vermehren.
(2) Selten findet sich der antike Ausdruck provincia Tuscie; so in der um 800 verfassten Vita Walfridi abbatis Montisviridis des Andreas c. 1 § 2 (Acta SS. 15. Febr. II 844): ex Tuscia qirovincia ortus de civitate ..Pisa, und in dem verdächtigen, sicherlich ausserhalb der Kanzlei entstandenen Diplom Ottos III. n. 425 monasterii domini Salvatoris in Tuscia provincia loco monte Amati positi. Beides sind gelehrte (Reminiszenzen, die nicht der Umgangssprache, sondern dem Latein der Klosterschule angehören. — Beispiele: Reg. Sen. n. 120 (1089) finibus marcha Tuscie; Reg. Farf. IV 216 n. 813 (1048) in marchia Toscana, vgl. Cron. Farf. II 124. Gregor Vii. Reg. VI 12.
(3) Öfter bei Dante: die Stellen sind von Scartazzini, Enciclopedia dantesca II 1990 zusammengestellt, der neben Tuscus irrig auch Tuscanus als lateinische Grundform angibt. Ende des XI. und Anfang des XII. .Jahrhunderts ist Tuscanus als Eigenname gebräuchlich (z. B. Pasqui, Cod. dipl. D’Arezzo I 348 n. 252, 1083; 373 n. 272; 391 n. 286, 1098; 472 n. 347, 1144, Reg. Sen. I Einleit. S. 76), damals spätestens muss die Form für die Landesbewohner allgemein durchgedrungen sein. Dagegen ist Donatus... de civitatibus Tuscanis im Druck einer Urkunde von 1249 bei Santini, Docum. dell’antica costituzione del Comune di Firenze (Doc. Stor. Ital. X) p. 357 n. 110 eine Verlesung der missverstandenen, im Orig, gekürzten Stelle; es muss heissen de civitate Tuscane (Toscanella).
(4) Vgl. im allgemeinen K. O. Müller, Die Etrusker, neu bearbeitet von Deecke, 2 Bd. 1877.
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Der Bach Fine nördlich der Cecina, nach einer späteren römischen Station Ad Fines genannt, bewahrt die Erinnerung an die einstige Nordgrenze des Stammlandes der Rasenna, eine andere alte Grenzstation Ad Fines lag am Arno zwischen Arezzo und Florenz bei S. Giovanni Valdarno: jenseits dieser Linie, der Norderenze Italiens bis zum Diktator Sulla, deren östlichsten Punkt etwa die Kette des Pratomagno bildet, hausten die Ligurer, die im Osten mit dem zu den Italikern gehörigen Stamme der Umbrer zusammstiessen : diese bewohnten das Arnotal oberhalb Arezzo, das Casentino, und die Hochtäler des Appennin von dort bis ins eigentliche Umbrien (2). Im Süden herrschten die Etrusker, zum Teil über Gaue der Italiker wie Falerii (3), bis zum Tiber, dessen oberes Tal mit Tifernum Tiberinum (Città di Castello) umbrisch war; Vei Caere Tarquinii Volci Volsinii gehörten zu ihren grössten Städten (4), und Roms welthistorische Bedeutung war ursprünglich die eines Brückenkopfes des Latiner am Tiber gegen die stammfremden Rasenna, seine Aufgabe der Kampf auf Leben und Tod mit dem etwa gleich grossen (1) Vei.
(1) Nach Jung, Grundriss 8. 53 sind Luca, Luna, ja selbst Pisae und Faesulae den Ligurern in die Hände gefallen oder bestanden nur als vom Stammlande abgerissene Enklaven fort, womit wohl Faesulae gemeint ist, das, so viel man weiss, etruskisch blieb (Davidsohn, Gesch. von Florenz I 1-3). Etwas anders stellt Nissen die ethnographischen Verhältnissein Nordtoscana dar: über die Ligurer I 468-474; Pisa als ligurische Stadt S. 471 Anm. 2, dort auch über die Grenzendes Volkes im Osten. Über die Etrusker S. 493-502. Bd. II 2S2-296 über die Nordmark; S. 290 wird der Ursprung von Pisa zweifelhaft gelassen. S. 294 über Faesulae. Da die Etrusker hervorragende Städtegründer waren (Nissen II 279). die Ligurer aber ein vorarisches primitives Volk (ders. I 470), verdient die Darstellung Jungs den Vorzug. Vgl. Solari, Sulla storia di Lucca nell’antichità, in Studi storici XIV 279-295.
(2) Im einzelnen ist vieles unklar; am besten gibt Kiepert, Formae orbis antiqui Blatt 20 diese Grenzen wieder. Über die Umbrer Nissen I 502-508, II 374-408, Jung. Grundriss S. 49-52. Dieser sagt S. 53, die Grenze Etruriens habe sich südlich der Arnolinie zum Tiber hinübergezogen, “der dann in seinem weiteren Laufe die Grenze gegen Umbrien wie gegen Latium bildete„. Nissen II 294 macht anschaulich. Fiesole sei “als Bollwerk Etruriens bn Norden, um das Gebirge zu beherrschen und die Verbindung mit Felsina zu sichern, gegründet worden es war keine der Zwölfstädte der Etrusker, sondern Grenzfestung und wurde später vorgeschobener, nur durch einen schmalen Streifen Gebiet mit den nächsten Etruskerstädten Volterra und Arezzo verbundener Vorposten oder ganz Enklave. Nach Sieglin, Atlas antiquus Blatt 21 hätte das Gebiet von Florenz und Fiesole zu Ligurien gehört, was zu den angegebenen Grenzlinien passen würde: dann müsste man, wie Jung zu meinen scheint. Fiesole selbst als Enklave auffassen. Pistoia, dessen Entstehung dunkel ist, möchte Nissen II 293 für einen ursprünglich nmbrischen Gau halten, da die Umbrer wohl von Haus aus diesen Teil des Appennins bewohnt hätten.
(3) Jung 8. 55. Nissen I 499. II 345.
(4) Vgl. die Übersicht über Umfang und Grundfläche der Etruskerstädte bei Nissen II 37.
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Dabei nimmt aber das Hügelland südlich der Tolfaberge und des Ciminischen Waldes, das den etruskischen Waffen nie vollständig erlag (2), beherrscht von Caere Volsinii Vei, eine Sonderstellung gegenüber dem vulkanischen Tafelland von Zentraltoscana, dem Hauptsitz der Tuskermacht, ein. Hier lagen ihre meisten Städte: Volterai Arezzo Chiusi Vetulonium Roselle Saturnia Volci Tarquinii und manche kleinere, wie Populonium und die Grenzburgen Fiesole Cortona Perugia, feste Plätze an den Etappenstrassen, die das Stammland mit den Volksgenossen des Nordens verbanden (3). Zuerst erlag der Süden den Waffen Roms; nach Veis Fall ward Sutri die heiss umstrittene Einfallspforte ins Etruskerland, die die beiden Grenzpässe im Ciminischen Wald beherrschte. Um 300 v. Chr. haben die Römer die Eroberung von Etrurien vollendet, die Nordgrenze Italiens hei nunmehr auf Jahrhunderte mit der erwähnten späteren Nordgrenze der Tusker zusammen. Das nächste Ziel der Römer war, die wilden Ligurer zu bändigen und den Pass an dem nach diesen benannten Meerbusen zu erobern, was ihnen in langwierigen Kriegen, besonders durch Anlage von Kolonien, gelungen ist. Pisa nahm zuerst als Verbündete Roms dessen Art an. als Kolonien sind Lucca, und Luni entstanden, vielleicht gehört auch Florenz in diesen Zusammenhang (4).
Unter Augustus wurde Etrurien nach Korden und Kordwesten durch ligurische Bezirke erweitert (5): die regio VII reichte im Korden bis zur Magra, die Lunis Feldmark abschloss (6), im Süden bis zum Tiber, im Westen bildete das Tuskermeer, im Osten der Appennin ihren Abschluss. Wenn je die Rasse der Tyrrhener in diesem Gebiete oder einem Teile davon überwogen hatte, so war damals keine Rede mehr davon. Jene Umbrer in den Hochtälern vom Casentino bis zum Tibertal, die Ligurer im Korden, die Falisker und Capenaten im Süden, die älteren römischen Militärkolonien und noch mehr die Bürgerkolonien, die in der Revolutionszeit in das von den Stürmen des Bürgerkriegs besonders heimgesuchte Land gesandt wurden (1),
(1) Ebenda S. 38. Jung 8. 35 nennt Vei doppelt so gross wie Rom.
(2) Nissen 8. 279.
(3) S. 6 Anm. 2 über Fiesole und Jung S. 33 über Pistoia und seine Pässe. Über Perugia Nissen II 321-323. Über die nördlichen und alpinen Etrusker neben Nissen I 483-488; 494-499 bes. Mommsen. Hist. Schr. II 308-369 in dem grundlegenden Aufsatz über die Schweiz in römischer Zeit.
(4) Nissen II 27-29. 282-290. Über Pisa: E. Pais, Per la storia di Pisa nell’antichità, in Studi storici II 209-221. Davidsohn. Gesch. I 3-5 über Gründung von Florenz als Pflanzstadt von Fiesole, Nissen nennt die Tradition (Dante, Inferno XV 60-62), die den Ursprung von Florenz auf Fiesole zurückführt, auf den ersten Blick einleuchtend, dann nimmt er aber mit viel Wahrscheinlichkeit Florenz als Römergründung in Anspruch (S. 295, vgl. S. 29).
(5) Nissen II 284 Anm. 1. Jung 8. 53.
(6) Davon wird im 2. Kapitel ausführlicher die Rede sein.
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bildeten ein starkes Gegengewicht gegen die Etrusker, die wohl von jeher ein an Zahl geringes Herrenvolk gewesen waren, und nachdem im Norden und Süden die alten Kolonien ihre latinisierende Kraft hatten geltend machen können, kostete es dem durch die neuen Bürgerkolonien verstärkten lateinischen Element wenig Mühe, die Einheit von Sprache und Kultur in der Landschaft herzustellen. Die barbarische Sprache der Rasenna, die noch um 150 n. Chr. gesprochen wurde, verschwand in der späteren Kaiserzeit spurlos (2); nur eine lautliche Besonderheit der heutigen Toscaner oder vielmehr das einzig Dialektische in ihrer Sprache, der aspirierte K-Laut (3), geht noch auf das Etruskische mit seinen vielen Aspiraten und Zischlauten zurück (4) : Catull hat zu Caesars Zeit einen Toscaner wegen dieser Ausspruche verspottet (5), sobald wir in der Langobardenzeit Urkunden aus Toscana haben, bemerken wir die Eigenheit wieder (6), und noch heut fällt sie jedem Fremden in Toscana auf: schärfer, fast wie H, im Binnenland (Siena, Volterra),
(1) Vgl. Mommsen, Die ital. Bürgerkolonien. Hist. Schr. II 203-253. der aus der regio VII Arretium. Faesulae, Luca, Florentia, Luna, Pisae. Saena, Lucus Feroniae, Rusellae, Sutrium als Orte angibt, in die sicher oder vielleicht Bürgerkolonien geführt wurden : für Volterra bezweifelt er dies, Cosa Volciensiuin, Falerii, Nepet, Vei sind auszuscheiden. Cosa war wie Sutri u. a. schon latinische Kolonie. Vgl. auch Nissen II 20-33, der aber das von Mommsen beseitigte Falerii in seine Liste aufnimmt, und Marquardt S. 38-40, 49-51.
(2) A. Budinszky, Die Ausbreitung der lateinischen Sprache über Italien und die Provinzen S. 46-52. Nissen I 495 meint, die etruskische Nationalität habe—als den Römern am fremdartigsten—von allen auf italischem Boden am zähesten ihre Eigenart verteidigt. Vgl. Corssen. Die Sprache der Etrusker I 30-32. Ob die Tusca simplicitas, von der ein später Dichter (Maximian V 40) weiss. ein Erbteil der alten Etrusker war. scheint nicht ausgemacht.
(3) Z. B. cavallo = chavallo wie ch in Koch.
(4) Nissen I 494, dazu die Bemerkung von Mommsen, Hist. Schr. II 368 unten, dass das toscanische Etruskisch mit seinen sieben Konsonanten auf einen Vokal und seinem Übermass von Zisch- und Rachenlauten keine besonders musikalische Sprache gewesen sein mag. Den Römern galt sie als barbarisch : Budinszky S. 47.
(5) Carmen 84 v. 1-2 :
Chommoda dicebat, si quando commoda vellet
Dicere, et insidias Arrius hinsidias.
Vgl. die Ausgabe von Bährens (1876) p. 565, wo angegeben ist, dieser Arrius sei mit dem aus Cicero, Brutus 69, 242 bekannten Q. Arrius identisch. Von diesem wissen wir, dass er Beziehungen zu Etrurien hatte, von dessen Unruhen er Nachricht nach Rom brachte. So haben denn, De Rossi folgend, neuere Kommentatoren an etruskische Herkunft des Arrius gedacht. Klebs bei Pauli-Wissowa, Realeneyclopädie I 1251 s. v. Arrius erklärt die Identität mit Ciceros Q. Arrius für ganz unsicher.
(6) Ein paar willkürlich herausgegriffene Beispiele aus Pisa: a. 765, Trova n. 831 portiunchula, a. 769. Troya n. 908 Austrichunda, monasticho, sechundo, chonfirmo, chomplevi. Darauf geht zurück, dass man im Italienischen c vor i oder e, das wie k gesprochen werden soll, ch schreibt.
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weniger ausgeprägt im Norden (Lucca, Florenz), kaum noch südlich des Ciminischen Waldes.
Als sich im Laufe der Kaiserzeit der Schwerpunkt des Weltreiches von Italien nach den Provinzen verschob, schwand allmählich der scharfe Unterschied in der staatsrechtlichen Stellung beider Reichsteile; mehr und mehr trat das Bedürfnis hervor, auch in Italien Verwaltung und Rechtspflege ständigen Oberbeamten zu übertragen (1). Mit dieser Notwendigkeit ging die andere, die Steuerfreiheit der Halbinsel aufzuheben, Hand in Hand, und so wurden schon seit Maximian Naturallieferungen für den Norden Italiens, in dem die Herrscher residierten, die annonae, ausgeschrieben, während den Rom näher liegenden Provinzen ähnliche Leistungen für die Hauptstadt auferlegt wurden (2). Für die Verwaltung hatte diese steuertechnische Einrichtung zunächst keine Bedeutung; ohne Rücksicht auf sie nahm Aurelian die Gleichstellung Italiens mit den Provinzen vor und gab ihm die erste Verwaltungsorganisation, indem er an die Spitze der Regionen, von denen manchmal zwei zusammengefasst wurden, correctores stellte. Allmählich bildete sich ein festes Schema aus, die Regionen wurden geradezu als Provinzen bezeichnet, “die Vollendung der Provinzialisierung Italiens ist .. das Werk Diokletians„ (3). Tuscia, wie man jetzt in der Verwaltungssprache sagte, wurde mit Umbria vereint, Florenz Sitz des Provinzialstatthalters, der seit 370 den Titel consularis führte: er unterstand, obwohl der suburbikare Bezirk seines Sprengels nach Norden nur bis zum Arno reichte, dem Vikar der Stadt Rom: endlich aber hatte der Unterschied der suburbikarischen, dem Vicarius Urbi unterstehenden Provinzen von den annonarischen, die die annona an das Hoflager lieferten und zu dem Bereich des Vikars von Italien gehörten, die Teilung Toscanas in zwei Provinzen, Tuscia annonaria und suburbicaria, zur Folge (4).
(1) Marquardt S. 230. Hegel, Gesell, d. Städteverfassung v. Italien I 33-34, 64-66, bes. aber Mommsen, Die libri coloniarum, Hist. Schr. II 170-199 und Die italischen Regionen, ebd. S. 279-285. Jung, Organisationen Italiens S. 9-20. Auf die einzelnen Phasen dieser Entwicklung kann hier natürlich nicht eingegangen werden.
(2) Marquardt a. a. O. sucht den annonarischen Bezirk ursprünglich nördlich von Macra und Rubicon. Mommsen, Hist. Schr. II 186-189. O. Seeck, Die Schatzungsordnung Diokletians, in Zeitschr. f. Sozialu. Wirtschaftsgesch. IV 301-306. L. M. Hartmann, Gesch. Italiens im Mittelalter I 20-21.
(3) Mommsen S. 284, vgl. auch S. 184-186, 190.
(4) Marquardt S. 230, 236. Notitia dignitatum Occid. XIX 4, ed. Seeck p. 163, ed. Böcking II 1 p. 163*, dazu p. 430*-431*: Mommsen S. 193 :
“Dass sie (Tuscia und Umbria) noch im J. 400 ungeteilt unter einem Consularis standen, beweist die Notitia. Die Teilung in Tuscia annonaria jenseits des Arnus und das südlichere Tuscia urbicaria oder suburbicaria ist indes älter, da sie schon bei Ammian vorkommt; doch können beide zu dessen Zeit nur einen Verwaltungsbezirk gebildet haben„;
S. 194:
“Es muss also damals der nördliche Teil Etruriens in den Steuerverhältnissen den Provinzen der nördlichen Diözese gleichgestellt gewesen sein, ohne doch in der Verwaltung von der südlichen getrennt zu werden. Später, jedenfalls vor 458 wurden daraus zwei Distrikte gebildet, wovon der südliche einem consularis Tusciae suburbicariae untergeben ward; ob man den nördlichen mit der Aemilia verband oder daraus einen eigenen Bezirk machte, ist nicht bekannt. Umbrien blieb wohl bei dem ersteren„.
Dazu Mommsen, Phil. Schr. S. 660 (Teilung vermutlich vor 418, sicher vor 458) und Davidsohn, Gesell. I 15-16, dessen Angaben durch die ihm unbekannt gebliebene Untersuchung Mommsens zu korrigieren sind. Jung. Organisationen Italiens 8. 17.
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Die Gothenzeit hat an dieser Zweiteilung nichts geändert (1): die Summe der beiden Provinzen entsprach noch genau der augusteischen regio VII. Für die kurze Zeit byzantinischer Herrschaft nach der Besiegung der Ostgothen sind wir über die Verwaltung von Tuscien ohne Nachricht.
Mit dieser antiken Geographie, die freilich von den Gelehrten noch oft genug als reale Wirklichkeit aufgetischt worden ist (2), räumte der Langobardeneinfall rasch und endgültig auf: das bestimmende Ereignis in der mittleren Geschichte Italiens hat auch für die Bildung des heutigen Toscana die Grundlagen geschaffen; denn dieses entspricht im grossen Ganzen dem langobardischen Tuscien, wie man das eroberte Land zum Unterschiede von der den Oströmern verbliebenen Tuscia Romanorum nannte. Die Nordgrenze blieb die Magra, nachdem im VIII. Jahrhundert Luni endgültig erobert war (3), im Osten war der Appennin, dessen Pässe die Byzantiner durch eine Leihe fester Plätze und durch die administrative Zusammenfassung der Grenzmarken in der Provinz Alpes Apenninae zu sichern suchten, ein natürlicher Abschluss (4) wie im Westen das Meer; im Südosten und Süden wurde die Gestaltung der Landesgrenze in heissem Bingen zwischen dem Leiche von Pavia und den Exarchen im einzelnen festgestellt, im ersten Feuer des Ansturms überrannte Alboin ganz Tuscien ausser Rom und einigen Seestädten,
(1) Cassiodor Var. IV 14: Gothi per Picenum sire Tuscias utrasque residentes. Auct. Marcellini a. 588, Chr. min. II 105: Vitigis... per... annonariam Tusciam transit Appenninum; ib. a. 542 p. 107: (Totila) in annonaria Tuscia ad Mucellos... Romanum exercitum superat; Iordanes, Romana 870, MG Auct. ant. XI 50: Baduila... ad Mucellos annonariae Tusciae... indices fugat; Getica c. 60 p. 188 utriusque Tusciae loca, Jung a. a. O. S. 17. Die von Paulus Diaconus benützte Liste der Provinzen stammt, wie erwähnt, aus der Zeit vor der Teilung Tusciens; seine Zusätze enthalten nichts, das für die spätere (vorbyzantinische) Vewaltungsgeschichte der Landschaft verwendbar wäre.
(2) S. o. S. 2. Dazu das Itinerar von Richard Löwenherz, MG 88. XXVII 131.
(3) Näheres darüber s. im folgenden Kapitel.
(4) Hier blieb es, wie kurz zuvor Agathias I 11 gesagt hatte : τὰς Ἄλπεις τὸ ὂρος... ὂ δὴ ἐν μὲσῳ Τουσκίας... καὶ Αἰμιλεὶας ἀνέχει. Vgl. Agnellus c. 159. Paulus II 18. Über die Alpes Appenninae ist später zu handeln.
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so erzählt Paulus (1): also bis an den Tiber, sollte man meinen (2). Das wird durch die Nachricht bestätigt, dass die Langobarden im Jahre 570 Rom belagerten (3). Das Papstbuch klagt, sie hätten ganz Italien überschwemmt, eine Menge fester Plätze hätte ihnen die Tore geöffnet (4):
(1) Paulus II 26: Interim (während der dreijährigen Belagerung von Pavia) Alboin eiectis mititibus inrasit omnia usque ad Tusciam praeter Romam et Rareunam et aliqua, castra quae erant in maris litore constituta. Die Nachricht des Paulus geht auf den Zeitgenossen Secundus von Trient zurück. Die Belagerung von Pavia muss in die Jahre 569-572 fallen. Die alte Streitfrage, ob die Seeplätze in Tuscien ( Pizzetti) oder in der Emilia (Brunetti) gemeint seien, erledigt sich durch die Tatsache, dass unter Gregor I. beide Küsten noch byzantinisch waren; daher haben die Neueren auch unbedenklich die im Texte gegebene Interpretation zu gründe gelegt. Agnellus c. 95 berichtet — nach Holder-Eggers Anm. ist die Stelle den alten Raveunater Konsularannalen entlehnt — über das gleiche Unternehmen:
Post haec
(vielleicht die c. 94 erwähnte Belagerung von Pavia, die Agn. aus Paulus zu kennen scheint, wie die dort vorausgehenden Worte Post vero depraedata a Langobardis Tuscia nach Holder-Egger ebendaher stammen können : nur ist merkwürdig, dass der Ravennate Tuscien erwähnt, den Zug in die Nähe von Ravenna weggelassen haben sollte : das Ereignis wird zu 570-571 berichtet)
vero exierunt Langobardi i et transierunt Tusciam usque ad Romam.
Weise. Italien und die Langobardenherrscher von 56S bis 628 S. 17 setzt den Zug ins Jahr 571; mir ist zweifelhaft, ob man auf die Folge der einzelnen Ereignisse bei Agnellus, wo es sich teilweise um Einschübe in das Gerippe der Annalen handelt, eine so sichere Schlussfolgerung aufbauen kann. Vielmehr scheint es sich um eine Reihe von Heerfahrten zu handeln: das würde auch die doppelte Erwähnung bei Agnellus erklären. Auch nach Mommsen in Chr. min. I 258 ist die Quelle des Agnellus hier eine Ravennater Aufzeichnung.
(2) Rom lag in der Provinz Tuscia et Umbria: Tuscia cum Umbria, in qua est Roma, sagt das interpolierte Provinzenverzeichnis Chr. min. I 535 (s. Mommsens Bemerkungen dazu p. 529-532, Ges. Schr. VII [= Phil. Schr.] 652, Hist. Schr. III 524), das Paulus II 16 zu gründe legt s. o. S. 3. Anm. 1). Durch Subtraktion Roms ergibt sich etwa die Tibergrenze, da unweit des rechten Tiberufers oder bis zu ihm die territoria von Caere Volsinii Capena zu suchen sind. So auch Weise S. 18. Der Liber pontificalis V. Bened. I. ed. Duchesne I 308 erwähnt, dass Justinian, quia Roma periclitaretur fame et mortalitate, Getreideschiffe aus Ägypten nach Rom sandte: das fällt unter Justin II. in die Jahre 575-578 und war eine Folge der Eroberung der suburbikaren Provinzen im Norden und Osten Roms durch die Langobarden; der Süden war nicht in gleichem Masse Getreideland.
(3) Pelagius II wird nach dem Liber pont. I 309 absque iussione principis, eo quod Langobardi obsederent civitatem Romanam, ordiniert. Vgl. Ioh. Biclar. a. 578 n. .3, Chr. min. II 215. Weise S. 46-47 (zu 578).
(4) L. pont. V. Bened. l. c. : gens Langobardorum invaserunt omnent Italiam, simulque et famis nimia, ut etiam multitudo castrorum se tradidissent Langobardis, ut temperare possent inopiae famis. Man sieht, wie der Biograph durch das etiam zeigt, dass er mit invadere in erster Linie das platte Land im Auge hat. Das dient zugleich zur Interpretation von Paulus II 16. Gregor I. Reg. I 3: hostilibus gladiis foris sine cessatione confodimur.
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die Eroberung war noch keineswegs vollständig (1), manche Stadt, besonders am Meer, verteidigte sich noch. Überblicken wir die Kriegslage, wie wir sie für die Zeit nm 600 besonders durch Gregor I. kennen. An der Küste hielten sich noch Centumcellae, Visentium, Suana, Rusellae, Pisa, Luni (2), wahrend Populonium bereits von Streifzügen bedroht war (3); auch konnten die Byzantiner, und zwar mit Hülfe ihrer Kriegsflotte, die Inseln halten, von denen die kleineren, Gorgona und Capraia, wie schon nm 400. und ebenso Montecristo von Mönchen bewohnt blieben (4). Im Süden war das linke Tiberufer mit Todi, Amelia, Perugia und im eigentlichen Tuscien Bomarzo, Orte und Sutri bereits langobardisch (5),
(1) Kehr in Götting. Gel. Anz. 1895 8. 704 weist aber mit Recht Sackurs Auffassung, Tuscien sei vor 585 nicht in den dauernden Besitz der Langobarden gelangt, nur Detachements von diesen hätten das Land durchzogen, zurück und beseitigt dessen Konjektur electis für eiectis Paulus II 26. Er betont, ein Blick auf die Karte zeige, dass die Langobarden vor 600 das nördliche und mittlere Tuscien besessen haben müssen.
(2) Statt der Einzelverweise können wir uns damit begnügen, auf die Tabelle bei Duchesne, Les évêchés d’Italie et l’invasion Lombarde II, in Mélanges d’archéol. et d’hist. XXV 390-391 zu verweisen, da ihm gegen Crivellucci (bes. in Studi storici VI) der Nachweis gelungen ist. dass durch den Einfall der Langobarden die Bistümer, die in ihre Hand kamen, zerstört worden sind (p. 365). Er hat dadurch die Glaubwürdigkeit von Paulus IV 6 glänzend gerechtfertigt. Suana: Greg. Reg. II 33. Pisa: ebenda XIII 36 mit der Anmerkung Hartmanns, es habe damals wahrscheinlich zum Kaiserreich gehört, und ähnlich Volpe, Pisa ed i Longobardi, in Studi storici X 370-372. Vgl. auch Hartmann, Gesch. Italiens II 1 S. 110.
(3) Seine Kirche zerstört: Greg. Reg. I 15. Die Verödung war aber Jahrhunderte alt: siehe unten. Bischof Cerbonius hatte sich mit seinem Klerus auf die gegenüberliegende Insel Elba geflüchtet: Greg. I. Dial. III 11. V. Cerbonii c. 2, Acta SS. 10. Oct. V 100 stammt in ihrem letzten Teile wörtlich aus Gregor, die Varianten sind ganz unwesentlich, nur zu Anfang und Ende der vom Ende und Begräbnis des Cerbonius handelnden § 23-25 sind ein paar fromme Redensarten eingeschoben; vgl. auch die Bemerkungen der Bollandisten p. 91. Die andere Vita Cerbonii bei Ughelli III2 703-709 gibt für diesen Abschnitt selbst die Dialoge Gregors als Quelle an, auf die sie bis auf zahlreiche stilistische Einschübe wörtlich zurückgeht. Beide kommen als ohne Quellenwert für uns nicht in Betracht.
(4) Gorgona: Reg. Greg. I 50. V 5. 17. Capraia: V 17. Montecristo: I 49. Elba: vgl. vorige Anm. Über den Zustand um 400 ist auf Rutilius Namatianus I 439-541 und 515-526 zu verweisen, der als Heide wenig respektvoll von den Mönchen und Einsiedlern spricht.
(5) Liber pont. V. Gregorii I. p. 312 (von Paulus IV 8 übernommen):
Eodem tempore (Wahl Gregors, 590) venit Romanus patricius et exarchus Romae; et dum reverteretur Ravenna, retenuit civitates quas a Langobardis tenebantur, Sutrio, Polimartio, Hortas, Tuder, Ameria, Perusia, Luciolis et alia multa.
Vgl. Diehl. Etudes sur l’administration byzantiue dans l’exarchat de Ravenne p. 68. Für Perugia wird das durch Reg. I 58. V 36. IX 116. XIV 15 bestätigt. Der Feldzug fand nach Duchesnes Anm. zu der Stelle im Liber pont. in den ersten Monaten von Gregors Pontifikat (Anfang 591?) statt; Hartmann, Gesch. Il 1 S. 104 schreibt, wohl wegen Perugia und Luceoli, die Eroberung einiger dieser Städte dem Feldzug des Arinlf (592) zu und setzt ihre Rückeroberung durch den Exarchen ins Jahr 593. Alboin verbrannte bereits Petra pertusa am Furio: Agnellus c. 95. Weise will die Eroberungen der Langobarden zwischen Perugia und Rom in die Jahre 579-581 setzen (S. 18. 47-49). Die Kämpfe von 592 gehören wohl schon zu den Vorbereitungen für den Feldzug des Romanos, vgl. Reg. II 7.
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dagegen war später Chiusi in den Händen der Byzantiner (1); vielleicht aber nur infolge des glücklichen Feldzugs, den der tatkräftige Exarch Romanos zu Anfang von Gregors Pontifikat unternahm und der jene genannten Plätze wieder den Feinden entriss (2). Wir wissen nicht, ob es ein Erfolg dieses Sieges war, wenn später Nepi, Bieda, Bagnorea, ja selbst Orvieto byzantinisch waren (3); die Heerfahrten des heldenhaften Königs Agilulf und des Spoletiner Herzogs Ariulf gegen Rom, die Sovana vielleicht zur Übergabe bewogen (4), müssen im Süden Toscana? wenig ausgerichtet haben (5). Als nach mehreren kürzeren Waffenstillständen endlich im Jahre 607 ein endgültigeres, von Paulus nach Secundus von Trient geradezu als Friede bezeichnetes Abkommen zwischen König Agilulf und dem Exarchen Smaragdos zustande kam, wurde ein Teil der Erwerbungen des Romanos zurückgestellt : auch Orvieto und Bagnorea wurden etwas später langobardisch (6).
(1) Reg. Greg. X 13. XI 3. XIV 15. Gregor beabsichtigte die Stadt persönlich zu besuchen.
(2) S. 12 Anm. 4.
(3) Nepi: Reg. Greg. II 14. 26. Bieda: IX 96. Bagnorea: X 13. Orvieto: I 12. VI 27. Vgl. Jung in Mitteil. d. Österr. Instit. Erg.-Bd. V 39. Duchesne in Arch. Soc. Rom. XV 485-491. Vielleicht waren diese Städte auch vor 593 byzantinisch geblieben.
(4) Hartmann S. 103-104. Auf dem römischen Konzil von 595 fehlte sein Bischof. Freilich ist dort vorher kein Bistum nachweisbar.
(5) Auf dem römischen Konzil von 595 sind aus der regio VII Nepi Falleri Centumcellae Volsinii (= Orvieto) Ferentis Tuscana Roselle Bieda vertreten; vgl. Duchesne in Mélanges d’arch. et d’hist. XXIII 89-92. XXV 390-391. Wir sehen aus dessen Liste und den bei Duchesne in Arch. Soc. Rom. XV 489 zusammengestellten Nachrichten über Visentium (bei Monte Bisenzo am Bolsener See, Bistum später nach dem westlicher gelegenen Castro transferiert), dass, auch falls Suana langobardisch ward, die Grenze im Westen nördlich von Toscanella und Bisenzo lief. Nur dass gerade die Translationen von Bisenzo nach Castro und von Volsinii nach Orvieto darauf hindeuten dürften, dass Byzanz nur die Randlinien (am Meer und nach Perugia zu) halten konnte. Vgl. Duchesne XXIII 91 über die Verbindung zwischen Rom und Chiusi.
(6) Paulus VI 32:
Sequenti denique mense Novembria rex Agilulf pacem fecit cum Smaracdo patricio in annum unum, accipiens a Romanis duodecim milia solidorum. Civitates quoque Tusciae, hoc est Balneus regis et Urbs vetus, a Langobardis invasae sunt. Tunc etiam mense Aprili et Maio apparuit in caelo stella quam cometem dicunt. Dehinc Agilulf rex iterum fecit pacem cum Romanis tribus annis.
Die ganze Stelle geht nach Jakobi. Die Quellen der Langobardengesch. des Paulus Diakonus S. 96 auf die verlorene Chronik des Bischofs Secundus von Trient zurück, ist also äusserst wertvoll. Über die Chronologie dieser Waffenstillstände s. Hartmann, Untersuchungen zur Gesch. der byzant. Verwaltung S. 113, der Gesch. Italiens II 1 S. 197 die von Paulus überlieferte Zeitenfolge umkehrt und Agilulf zwischen April und November Bagnorea und Orvieto erobern lässt. Ich kann mich nicht dazu entschliessen, so weit vom Wortlaut der Quelle abzuweichen: Weise S. 246 vertritt schon die Auffassung, die Hartmann später geltend gemacht hat, gibt aber in der Anm. zu, dass Paulus den Besitzwechsel der Städte als Folge des Friedens betrachtete: „Paulus IV 32 verband diese Eroberungen... mit dem Abschluss des Vertrages Nov. 605. liess sie also durch denselben gleichsam bestätigt wurden. Da fehlt der Beweis, dass sie vorher im Kriege erobert wurden. Auch die Stelle im Liber pont. V. Sabiniani : Tunc facta pace cum gente Langobardorum geht auf den Vertrag von 605: Duehesne in der Anm. seiner Ausgabe p. 315. Hartmann, Untersuchungen a. a. O. Über eine Anspielung auf diesen Frieden auf der 608 errichteten Phokas-Säule zu Rom. CIL. VI n. 1200: pro quiete procurata Italiae ac conservata libertate, s. Hartmann, Gesch. II 1 S. 118. Vgl. noch Crivellucci. Il Pontilicato di Sabiniano, in Studi storici VIII 211.
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Wenn wir ein volles Jahrhundert lang selbst im Papstbuche, das die für Rom so wichtigen Verschiebungen der nahen Nordgrenze vorher und nachher sorgsam verzeichnet hat, nichts über Ereignisse in Südtoscana lesen, dürfen wir annehmen, dass jener in der Folge mehrfach bestätigte (1) Friede die Grundlage für die Grenzen der Tuscia Langobardorum schuf (2), wie wir sie aus dem VIII. Jahrhundert kennen, und dass teils infolge der Kriege vor 605, teils infolge des Friedens die Byzantiner auch noch Ferentis (3), Viterbo, Vetralla, Orchae, Tarquinii, Toscanella und Castro verloren haben, die unter Gregor I. noch innerhalb ihrer Machtsphäre gelegen waren (4). Wann Chiusi (5), das am Dukat von Perugia einen Rückhalt hatte,
(1) Hartmann, Untersuchungen a. a. O. und Gesch. II 1 S. 197-198.
(2) Im einzelnen ist für den Beginn des VII. Jahrhunderts freilich vieles zweifelhaft, wie Hartmann Gesch. Il 1 S. 110, auf den ich überhaupt für das folgende neben Diehl p. 63-65 und Duehesne in Mélanges XXlIl 89-92 verweise, mit Recht bemerkt.
(3) Dies ist die richtige Namensform. s. im dritten Kapitel.
(4) Vielleicht war die eine oder die andere dieser Städte, von denen wir nur teilweise die angeführten bestimmten Nachrichten haben, aber doch schon damals in der Gewalt der Langobarden. Andere werden sich inselartig innerhalb der Überschwemmung des Landes durch die Langobarden gehalten haben : deutlich geht ja aus den Ereignissen hervor, dass die Langobarden einerseits, wenn sie in stärkeren Haufen kamen, durch die festen Plätze nicht aufgehalten wurden, andererseits ihnen wenig anhaben konnten.
(5) Hartmann II 1 S. 208: „Clusium, das wohl schon in früher Zeit zerstört, vielleicht aber erst viel später tatsächlich besetzt worden ist ,.. Von der Zerstörung ist mir nichts bekannt, vgl. auch Duchesne l. c. p. 91.
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und die Seestädte Rusellae und Pisa (1) langobardisch wurden, ist unbekannt. Jedenfalls wird lange vor 700 der Begriff Langobardisch-Tuscien, wie er uns später entgegentritt, festgestanden haben (2). Einen sichern Beweis, dass die Grenze zwischen dem römischen und dem langobardischen Tuscien auf den Beginn des VII. Jahrhunderts zurückgeht, liefert das vor 610 entstandene geographische Werk Georgs von Cypern, das für diese Frage noch kaum herangezogeu ist. Er hatte entweder die Kriegslage vor dem Frieden oder, was wahrscheinlicher ist, die aufgrund des Friedens Vertrages geschaffene Grenz-Organisation vor Augen; aus der späteren Tuscia Langobardorum nennt er nur Luni (vielleicht mit Soriano),
(1) Hartmann II 1 8. 110. Fs wäre auch für die Feststellung, wann Pisa und die toscanische Küste langobardisch wurden, wichtig, wenn sich über die Geschicke von Luni mehr ermitteln Hesse. Vgl. das folgende Kapitel.
(2) Auf dem römischen Konzil gegen die Monotheleten von 649 erscheinen mehrere Bischöfe ans dem späteren langobardischen Tuscien, darunter solche, die sicher die Landeshoheit des Langobardenkönigs anerkannten, im ganzen die von Chiusi Volterra Populonia Città di Castello Toscanella Luni Siena Lucca Boselle Pisa: da sie aber keine Gruppe bilden, sondern von campanischen und solchen aus Römisch-Tuscien (Ferentis-Bomarzo Centumcellae Bieda Nepi) unterbrochen werden, verrät uns diese Liste der Teilnehmer nichts über die Staatsangehörigkeit der vertretenen Städte: doch man gewinnt den Eindruck aus dem freundschaftlichen Verkehr der langobardischen Bischöfe mit Rom, als sei damals in Tuscien im ganzen die Kriegszeit schon endgültig vorbei gewesen. Gleichzeitig begannen ja freundschaftliche Beziehungen der Herrscher zu den Päpsten (Rückerstattung des patrimonium Alpium Cottiarum, eben an der ligurischen Küste, durch König Aripert II. Liber pont. V. Ioh. VII. ed. Duchesne I 385 mit der Anm. des Herausgebers) und überhaupt zur Kirche (Gründung von Bobbio schon 612 unter Agilulf Paulus II 41; Ionae V. Columbani I 30: die von Chroust bestrittene Echtheit des Präzepts König Agilulfs für Bobbio aus dem Jahre 613 und der andern älteren Bobbieser Diplome ist jetzt von L. M. Hartmann in X. A. XXV 608-617 erwiesen worden). Im Gegensatz zum Exarchat, mit dem das Papsttum um die Mitte des VII. Jahrhunderts in gespannten Beziehungen stand, fiel für Rom jeder Grund zum Kampfe gegen die Langobarden weg, nachdem sie die katholische Hierarchie wieder aufgerichtet hatten und so lange sie den Dukat von Rom unangetastet Hessen. In diesen Zusammenhang gehören die verschiedenen Priester, die 715 zu Siena erklären, zu Rom die Tonsur erhalten zu haben: Zeuge Aufrit (n. 22), an dem von König Aripert gegründeten monasterium s. Petri ad Abso, ist in Roma tonsus und lebte darauf in Cosona als Kleriker, Priester Mattichis (n. 23), ebenfalls tonsus in Roma, stammt aus dem Gebiet von Chiusi. Pasqui. Cod. dipl., d’Arezzo I 13-14 n. 5. Auf dem römischen Konzil von 680 bilden die Bischöfe von Tuscia Langobardorum eine Gruppe: Lucca Pisa Populonia Florenz Roselle Arezzo Siena Volterra Sovana Volsinii (= Orvieto) Chiusi Castrum Valentini (= Castro) Toscanella : dann kommen Campaner, an ganz anderer Stelle folgen die aus Römisch-Tuscien mit dem Zusatz provinciae Tusciae zu jedem Stadtnamen: Perugia Todi Bieda Sutri Nepi Fallen Amelia Bomarzo Narni. Vgl. Hartmann, Gesch. II 1 S. 268-269. Jung S. 37-40.
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dagegen zählt er aus der nördlichen Eparchia Urbicaria auf: Centumcellae, Nepi, Manturianum, vielleicht Città di Castello, sowie Orvieto, das ja nach Paulus erst nach dem Frieden langobardisch wurde (1). Die Südgrenze, wie sie nach dem Fall von Orvieto und Bagnorea aussah, umfasste die Bezirke von Toscanella mit Orelae, Vetralla, Viterbo und Ferentis, von Bagnorea und von Orvieto (2); im Südosten bildeten Chiusi, Arezzo und Città di Castello die langobardischen Vorposten. Die nördlichsten Städte in Römisch-Tuscien waren demnach Centumcellae, Bieda, Sutri, Nepi, Orte und Bomarzo, ein castrum, wohin der Bischof des langobardisch gewordenen Ferentis seinen Sitz verlegt hatte (3). So hat sich im ganzen schon in den ersten Jahrzehnten die langobardische Südmark herausgebildet, und die glänzenden Erfolge des Exarchen Romanos haben zwar dauernde Wirkung gehabt, sind aber doch zum grossen Teile schon im nächsten Jahrzehnt — unzweifelhaft infolge ebenso glänzender Waffentaten König Agilulfs — wieder rückgängig gemacht worden.
Freundschaftliche Beziehungen, die einen längeren Zeitraum hindurch zwei Staatswesen verbinden, setzen feste und den Lebensbedingungen beider entsprechende Grenzen voraus. Da liegt nun die Frage nahe, was sich beide Parteien dabei gedacht haben, als sie sich auf diese Grenzlinie einigten, sei es de facto durch förmlichen Vertrag, sei es durch stillschweigende Übereinkunft, indem sie aufhörten, an ihr zu rütteln. Um die Bedeutung der Linie zu verstehen, dürfen wir uns nicht damit begnügen in der gewohnten Weise die Grenzstädte aufzuzählen, sondern müssen wenigstens versuchen,
(1) Vgl. über diesen von Heizer edierten Autor Krumbacher, Byzantinische Litteraturgesch. S. 418, der ihn in den Anfang der Regierung des Kaisers Phokas (602-610) setzt: Bury in English Hist. Review IX 315-320 will die sichere Zeitgrenze 591-604 resp. 606 begründen. Aber für das letzte Jahrzehnt des VI. Jahrhunderts wäre es auffallend, dass von den vielen noch byzantinischen Plätzen nördlich von Centumcellae-Nepi nicht einer genannt sein sollte, während Krumbachers Ansatz (etwa 603-606) vollkommen der damaligen politischen Lage in Südtoscana entspricht: so vollkommen, dass die Nennung von Orvieto gerade für die allernächste Zeit nach dem Frieden spricht, alles andere aber mit der späteren Grenze von Tuscia Langobardorum so sehr im Einklang ist, dass man meinen möchte, der Friede habe diese — bis auf Orvieto-Bagnorea — geregelt, der Cyprier die Grenzlinie des Friedens, und zwar vor dem Falle von Orvieto, vor sich gehabt.
(2) Von der Entstehung und Zusammensetzung der einzelnen Territorien ist im dritten Kapitel zu handeln.
(3) Duchesne in Arch. Soc. Rom. XV 490 und Mélanges XXIII 90. Auf dem Konzil von 649 unterschreibt sich der Bischof als episcopus Ferentos-Polymartio, während Ferentis selbst wenigstens später der Diözese Toscanella zugeschlagen wurde: sein Bistum wird nach 595 nicht mehr erwähnt. Jung S. 38.
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ob es möglich ist, die Einzelheiten der Begrenzung genauer festzustellen (1). Für den grössten Teil der Strecke würde sich diese Möglichkeit durch die Grenzbeschreibung des Bistums Toscanella bieten, die in der Bulle Leos IV. (2) gegeben wird, falls wir nicht annehmen müssten, zwischen 787, dem Jahre der Schenkung Karls des Grossen, durch die Toscanellas Südgrenze aufhörte zugleich Reichsgrenze zu sein, und der Zeit des Privilegs seien Grenzverschiebungen vorgekommen (3). Diese Hypothese ist aber, da es sich offensichtlich um alte, durch die feste Pieveneinteilung der Bistümer dauernd gewordene Territorien handelt, undenkbar; auch wissen wir, dass der Kirchenstaat die Verwaltungsbezirke seiner Neuerwerbungen beibehalten hat. Zudem wird mehrfach auf die alte Landesgrenze angespielt. Man wird also den Versuch machen können, die Grenze von Toscanella, das ja die Gebiete der alten civitates Tarquinii, Orclae, Marta und Ferentis einschliesst, zu verfolgen (4).
Die Grenzlinie beginnt gegen das Territorium von Centumcellae bei der Mündung des Mignone ins Meer, nördlich von Civitavecchia (5), und folgt dem Fluss aufwärts bis zur Wasserscheide zwischen Marta und Mignone, die auf der Höhe der Macchia di Bieda verläuft (6). Es folgt die Grenze gegen Bieda: den Bach Marciano von der Quelle ab entlang bis zu seiner Mündung in den Bach Biedano, einen Zufluss der Marta, ihn aufwärts bis zu der Stelle, wo der Bach Grigliano auf der rechten Seite einmündet (7), und diesen entlang bis zur alten Grenze zwischen Orclae und Bieda, wo der pes Liutprandi) offenbar eine Grenzmarke aus der Zeit König Liutprands,
(1) Ganz brauchbar, aber für Einzelheiten nicht genügend ist das Kärtchen bei Hamel. Die oben angeführte Karte bei Spruner ist in so kleinem Massstab gehalten, dass sie für unsere Zwecke keinen Eutzen bietet.
(2) JE. 2655. Kehr, Italia pontificia II 197 n. 1.
(3) Von Karl dem Grossen wissen wir, dass er die alten termini civitatum bestehen liess: Waitz, Deutsche Verfassungsgesch. III2 376 Anm. 1.
(4) Wertvolle Feststellungen über die topographischen Angaben dieser Urkunde im einzelnen liefert Campanari, Tuscania II 92-108 n. 111 in seiner übrigens nicht korrekten Ausgabe; wesentlich genauer sind die Untersuchungen von Gius. Signorelli, Viterbo nella storia della chiesa p. 69-71.
(5) Calisse, Storia di Civitavecchia p. 3, dazu ebenda p. 58-68. Vgl. auch Nissen I 308. Der Munio bildete im Altertum die Grenze zwischen den Territorien von Caere und Tarquinii: Servius zu Vergil Aen. X 183. Nissen II 329-333. Diehl p. 64 gibt irrig an, die Marta sei der Grenzfluss gewesen. Dann hätte Tarquinii den Byzantinern gehört, was unmöglich ist: sein Bistum ist seit der Langobardenzeit zerstört, und sein Gebiet gehört zu Toscanella, während es sonst zu Civitavecchia gehören müsste. Auch die Grenze gegen Bieda wäre sonst unverständlich.
(6) Diese Strecke weist Signorelli p. 69 nota 20 nach.
(7) Ebenda nota 21 : die crypta s. Pancratii, an die jetzt noch die Trümmer einer Kirche S. Pancrazio erinnern, lag in der contrada Grignano.
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dem von der Apostelstadt Heimkehrenden den Beginn des Reiches von Pavia bezeichnete (1); man möchte annehmen, an der alten Via Clodia zwischen Bieda und Vetralla. Von dieser Stelle ging es in gerader Linie (2) weiter zur Strasse des Hl. Petrus, der antiken Via Cassia, bei der buttis des Aquaedukts, dem Wasserbehälter oder Sammelbecken, dessen Name in dem Örtchen Botte gleich rechts an der Strasse fortlebt (3), und dann auf die Höhe des Monte Fogliano, der über dem Westufer des Sees von Vico aufsteigt. Dieser bleibt ganz in Römisch-Tuscien; auf den Randhöhen lief ein Weg nach Norden oder Nordosten bis zu dem Orte Civitellae, der an der Vereinigung der Via Ciminia mit der von Gallese kommenden Strasse nach Viterbo zu suchen ist (4). Nun fehlt eine natürliche Grenze gegen das auf dieser Strecke benachbarte Gebiet von Orte; ein Verhau schied es von Toscanella, wohl ostwärts von Bagnaia durch die Vorhöhen des Ciminischen Waldes in der Richtung nach Norden (5), weiterhin entsprach die Grenze der Territorien Viterbo auf der langobardischen und Bomarzo auf der byzantinischen Seite der Diözesangrenze. Auch hier war sie wohl wieder durch Verhaue gebildet, so dass eine Beschreibung im einzelnen von keinem praktischen Wert schien (6); der Piano di Piangoli, der einzige Grenzpunkt, dessen hier Erwähnung geschieht, bildet bis zum heutigen Tage die Grenze zwischen der Gemeinde von Viterbo und der des jetzt dem Bistum Orte unterstehenden Soriano sul Cimino (7).
(1) Et.. in pedem Leuprandii qui est inter territorium Orclanum et Bledanum; vgl. Signorelli l. c. nota 22. Nissen II 354. Ioh. Codagnelli Istoria Longob., MG SS. rer. Langob. et Ital. p. 197 1. 20-27. Durch diesen Vergleich wird deutlich, dass an der Grenzmarke eben der pes Liutprandi, das langobardische Längenmass, angebracht war.
(2) Et recte pergit ad cavam Fardengam; die etymologischen Erklärungsversuche von Signorelli nota 23 sind dilettantisch, Campanari p. 107 nota c, auf den wenig Wert zu legen ist, sagt: “presso Grignano„. Die Stelle, die etwa südlich von Vetralla liegen muss, ist nicht genau festzustellen.
(3) Campanari nota e; Signorelli nota 24. Über die Via Cassia an dieser Stelle Nissen II 355.
(4) Signorelli p. 70 nota 25. Nissen II 356. Hier hat vielleicht das Territorium von Gallese bis auf die Höhe des Ciminischen Waldes gereicht; ein Gipfel heisst Poggio Gallesano.
(5) Et venit in staphile qui dividit inter Ortem et comitatum Viterbiensem, dieser ursprünglich zu Toscanella gehörig. Über staphilum in der in Italien häufigen Bedeutung von Grenz-Pfahlwerk s. Ducange-Henschel VII 583. Man sieht hier deutlich, dass um 850 die alte Landesgrenze an dieser Stelle noch Diözesangrenze war.
(6) Die Vermutung von Signorelli p. 70 Anm. 27, dass uns von hier ab die alte Grenzbeschreibung unvollständig überliefert sei, widerlegt sich bei genauer philologischer Analyse, die keinen Anhaltspunkt für Verderbnisse oder Lücken bietet.
(7) Ebenda, wo aus einer Viterbeser Urkunde von 1310 die termines antiqui infra episcopatum Viterbii (wohin das Bistum Toscanella inzwischen transferiert war) angeführt werden. Den Piano di Piangoli verzeichnet die Generalstabskarte (Blatt 137, Viterbo) nicht.
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Da Vitorchiano zu Bomarzo gehörte, das nur reichlich 6 Kilometer Luftlinie von ihm entfernt ist, dürfen wir die Grenze etwa in den Bächen und Gräben nordwestlich von Yitorcliiano verlaufen lassen, die diese Abdachung des Ciminischen Waldes entwässern; in die Vezza, in der sie sich sammeln, fliesst der rivus Sanguinarias unserer Urkunde (1), die wir hier verlassen, weil die Grenze von Toscanella etwa südlich von Grotte di Castro nach Nordwesten zum See von Bolsena umbiegt: weiterhin ist das Gebiet von Bagnorea, unzweifelhaft bis zur unteren Vezza reichend, die langobardische Südmark. Etwa gegenüber Attigliano, wo jener Bach mündet, muss der Tiber erreicht worden sein. Dieser Strom bildete nun aufwärts die Grenze bis zur Einmündung der Paglia und noch eine ganze Strecke weiter oberhalb bis zu der Stelle, wo er von rechts ein kleines Nebenflüsschen aufnimmt, das noch heut den eine alte Grenze bezeichnenden Namen Fosso della Contea trägt. Hier ist es das umfangreiche Gebiet von Orvieto, das die Grenzwacht führt; auf dem linken Tiberufer erstreckt sich jener bekannte Streifen byzantinischen Landes, durch die Städte Amelia, Todi und Perugia bezeichnet, durch den die zwischen dem Kaiser und dem Leiche von Pavia so heiss umstrittene Etappenstrasse die einzige Verbindung Roms mit Ravenna und dem Osten schuf und die Herzogtümer des Südens von dem eigentlichen Langobardien trennte (2). Den Grafschaftsgraben aufwärts läuft die Grenze Orvietos gegen Perugia (3) in nördlicher Richtung, verlässt das Bächlein Faena bei Montecastello di Vibio, das wie Fratta Todina und Marsciano auf der byzantinischen Seite bleibt, und wendet sich in gerader Linie zu einem andern Bach Faena, dem es bis zu seiner Mündung in den Nestore folgt; dann biegt sie sich, einem andern Zufluss des Nestore, dem Fresinone, entlang, etwa westwärts zurück bis zu dessen Quelle und weiter bis zum Ursprung des Nestore Östlich von Città della Pieve. Hier tritt das Gebiet von Chiusi neben das von Orvieto, und die Südostmark — von Südmark kann man hier nicht mehr sprechen — wendet sich scharf nach Norden, der Wasserscheide zwischen Chiana und Tiber entsprechend, den Ort Piegare als Vorposten auf der Peruginer Seite lassend, dem Trasimener See zu,
(1) Nachgewiesen von Signorelli p. 70 nota 29. Wenn dieser (nota 28) das Gebiet von Ferentis ausschliessen will, so lässt sich das weder mit den angeführten historischen Tatsachen, noch mit der von ihm selbst so verdienstvoll erläuterten Grenzlinie der Diözese Toscanella in Einklang bringen; vgl. Campanari p. 106 nota a.
(2) Vgl. Diehl p. 68-72.
(3) Die Grenze der Diözese Orvieto gegen Perugia im Osten hat kaum Veränderungen erlitten und darf als die zwischen den beiden alten Territorien betrachtet werden.
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den sie nebst einem schmalen Saum am Westufer den Byzantinern lässt (1). Weiterhin, von der Mitte des Nordufers nach Norden, bis zum Monte della Croce (895 m.), der höchsten Erhebung des Vorappennins, folgt die Strecke dem Kamm, der das System des Tiber von dem sumpfigen Chianagebiet trennt; an jenem Berge löst Tifernum Tiberinum (Castrum Felicitatis, Città di Castello) Arezzo in der Grenzhut ab. Die Höhen der Wasserscheide zwischen zwei Nebenflüssen des Tiber, dem Niccone und einem andern Nestore, bilden hier — wohl seit den Tagen Agilulfs (2) — die Trennungslinie, die den Tiber etwa bei der Einmündung des ersteren erreicht nnd auf seinem andern Ufer einen linken Nebenfluss, die Carpina, aufwärts bis zur Höhe des Zentralappennins die Grenze gegen Gubbio darstellt. Von hier ab ist der Hauptkamm des Gebirges die natürliche, nur an wenigen Stellen historisch veränderte Länderscheide gegen Pentapolis und Emilia bis zum Cisapass an der Monte Bardone-Strasse und zur Magra.
Es geschah nicht lediglich aus antiquarischem Interesse, dass die Grenzlinie des Langobardenreiches in Tuscien genauer,
(1) Über das Territorium von Perugia im Altertum handelt Bormann in CIL. XI p. 353. Dass die Inseln perusinisch waren, zeigt CIL. XI n. 2050; vgl. auch das Ludovicianum. Nur die Grenze gegen Cortona am Nordwestufer ist schwierig, Bormann stellt Tuoro zu Cortona, doch gehörte es im Mittelalter nicht zur Grafschaft Arezzo. Daher konnte hier die Diözesangrenze eingesetzt werden. Auch Castiglione del Lago, das Otto III. D. 263 Castilionem qui dicitur Clusino, sito iuxta lacum Perusinum nennt, gehörte wohl ursprünglich nicht zur Grafschaft Chiusi, sondern zu Perugia. Die Isola Polvese als infra comitatu Perusino bezeugt durch zwei Amiatiner Inedita vom Oktober 1075 und vom 30. März 1079. Die Nordgrenze bei Tuoro gegen Cortona-Arezzo gibt eine andere Amiatiner Urk. vom Oktober 1075, wo die Pieve S. Rufino und Land am See, duo petie de aequa que vulgo duo Turali, dicuntur in luco Peruscino (Torale ö. Tuoro), von U. Perusciensis lacus geschenkt werden. Endlich die plebs s. Marie scito Confinio, Reg. Camald. I n. 163, gibt die Nordostgrenze gegen Tifernum : sie lag beim M. della Madonna dei Confini am Grenzbach Carpina, dessen Name vielleicht, wie so viele Corfino, Carfinio, von confine kommt. Überhaupt vgl. Heinrich II. D. 464. Konrad II. D. 185. Die Florentiner Badia besass eine curtem de lacu Peruscino: z. B. Heinrich IV. St. 2781. Das Spurium D. H II. 288 bleibt besser unberücksichtigt.
(2) Dies war die einzige Stadt der regio VI Umbria, die zu Tuscia Langobardorum kam (vgl. Diehl p. 71. Hartmann, Untersuch. S. 148). Der Rest wurde teils, wie der spätere ducatus Perusinus mit Todi. Amelia, Narni, zu Tuscia Romanorum gerechnet (manchmal auch zur Pentapolis; wir folgen dem Ludovicianum), teils bildete er das spätere Herzogtum Spoleto. Die Langobarden haben diese Gegenden Umbriens noch unter Alboin besetzt, der Exarch Romanus hat ihnen in harten Kämpfen Narni, Amelia, Todi und auch, wie Diehl p. 69 note 4 gegen alle Zweifel erwiesen hat, Perugia dauernd entrissen; bleibt also das im VIII. Jahrhundert langobardische Città di Castello, das aber vielleicht auch vorübergehend byzantinisch war. Sollte der Name Castrum Felicitatis, den die Stadt etwa seit dieser Epoche bis ins XIII. Jahrhundert führte (darüber handelt Magherini Graziani, Storia di Città di Castello II 28-37), wirklich nicht auf eine byzantinische Festungsanlage zurückgehen? Über die Grenze Tusciens und Umbriens in römischer Zeit vgl. Nissen II 393-394.
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als es bisher geschehen, zu verfolgen unternommen wurde (1): man muss sich doch auch fragen, was diese Grenzlinie für beide Teile bedeutet, warum sie sich darauf einigten. Im Westen, dem Militärbezirk des dux von Rom, haben die Byzantiner die Städte Tarquinii und Orclae (2) nicht halten können, Centumcellae (3) dagegen, sowie das wichtige, an der Clodia gelegene Bieda behauptet. Vetralla (Forum Cassii) an der Cassia, im Altertum keine selbständige Stadt, fiel den Langobarden wohl mit einem der Grenzterritorien (4) zu, dagegen hatten die Kaiserlichen den Zug der Tolfaberge mit ihrer Abdachung nach Norden und den bequemsten Pass an der Cassia, das von Sutri beherrschte natürliche Ausfallstor (5), in ihrer Gewalt. Ähnlich lag es an der zweiten ebenfalls von Sutri ausgehenden Strasse, der Via Ciminia. Die ganze Kette des Ciminischen Waldes blieb byzantinisch, mit ihr die Passhöhe, über die die Strasse nach Viterbo zieht, und während hier die Langobarden durch die Eroberung von Ferentis eine starke Verteidigungsstellung errungen haben, die ihnen über Viterbo, Bagnorea und Orvieto den ganzen Zug der Cassia und die Tiberlinie sicherte, stehen die Byzantiner im Besitz des natürlichen Grenzwalls und der beiden Vorposten Soriano nel Cimino und Bomarzo — beides sind wohl Orte, die in diesen Kriegen als Festungsanlagen entstanden sind (6) — in einer von der Natur weit besser befestigten, an dieser Seite kaum angreifbaren Stellung.
(1) Die sehr summarischen Angaben bei Diehl p. 64, 71-72 haben sich mehrfach als unzutreffend erwiesen; die Karte bei Spruner hat bereits Diehl mit Recht getadelt. Nicht ganz genau ist Hamei, Territorialgesch. des Kirchenstaates S. 12, der teilweise Diehl folgt.
(2) Orclae wird im Altertum nicht genannt, daher hält es Nissen II 345 trotz der stattlichen Nekropole von Norchia für eine kleine Ortschaft. Wohl mit Unrecht, da man in Langobardenzeit ein territorium Orclanum kannte und im IX. Jahrhundert (Bulle Leos IV. für Toscanella) von der civitas que vocatur Orcle sprach; das Ludovicianum von 817, das genau die spätantiken Territorien wiedergibt, zählt Orclae neben Marta auf. obwohl beide wohl schon damals nur noch traditionelle Bedeutung hatten. Näheres wird im dritten Abschnitt zu sagen sein.
(3) Dort kommandierte ein tribunus: JE. 1080. Hartmann, Untersuch. S 67, 161. Diehl p. 316 n. 2 über den dortigen Numerus (Reg. Farf. II n. 41).
(4) Dabei kommen Orclae und Sorrinnm? bei Viterbo (Nissen II 344) in Betracht.
(5) Nissen I 258 über claustra Etruriae; II 355.
(6) Bei dem castrum Polymartium Bomarzo (Nissen II 342) sagt es der Name; es wird nicht vor Ende des VI. Jahrhunderts (Liber pont. V. Greg. I, p. 312. Paulus IV 8) erwähnt. Soriano, dessen antiker Name unbekannt ist (Nissen II 344) dürfte ein castrum Surianum sein, wie Egidi, Soriano nel Cimino e l’archivio suo. in Arch. Soc. Rom. XXVI 385-386 vermutet. Über die Grenzlinie vgl. Diehl p. 70.
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Weiterhin, vom Tiber bis zum Appennin beginnt sich das Verhältnis, bisher den Langobarden im ganzen ungünstig, zu ändern. Dies ist der Bezirk eines andern byzantinischen Militärkommandanten, des dux von Perugia (1). Man sieht der Grenzlinie geradezu an, welcher Anstrengungen es hier bedurft hat, eine stark befestigte strategische Verbindungsstrasse von Rom nach der Pentapolis und dem Exarchat über die Pässe bei den castra Luceoli und Petra pertusa am Furio zu schaffen (2); hinter Perugia begann die gefährlichste Stelle (3), zwischen Todi und Perugia war die langobardische Grenze auch nur wenige römische Meilen entfernt. Hier ist ein ganz künstliches Gebilde nur durch die äusserste Kraftanspannung der Byzantiner zustande gekommen, und dass die Langobarden aus den Herzogtümern des Südens nahezu ungehindert zwischen den einzelnen Militärposten durch den schmalen Landzipfel hindurch mit ihrem Königreiche in Verbindung standen, zeigt die Geschichte. Man darf aber so viel behaupten, dass die Grenzlinie für beide Staaten ganz bestimmten Absichten entsprach und dass, nachdem den Langobarden die Bezwingung des Restes der regio VII wohl infolge der Feldzüge des Exarchen Romanos misslungen war, ein Kompromiss zustande kam, der den Langobarden eine Reihe fester Plätze beliess, um ihre Eroberungen behaupten zu können, den Byzantinern jedoch zum Schutze der Trümmer Tusciens (4),
(1) Der Bezirk von Perugia, anfangs meist zu Rom gerechnet, gelegentlich auch zur Pentapolis, bildete in der durchgeführten byzantinischen Militärverwaltung den ducatus Perusinus unter einem eigenen dux: Diehl p. 39.
(2) Vgl. Beretta 1. c. col. 179. Colucci, Antichità Picene XIII. 147-151. Sarti, De episcopis Engubinis p. 10-12. 141. Moroni, Dizionario di erud. stor.-eccl. XXXIII 165. XXXIX 76. Nissen II 383. 390. Diehl p. 62. 68. Jung in Mitteil. d. Österr. Instit. Erg.-Bd. V 34 Anm. 5.
(3) Diehl p. 70; vgl. Geogr. Rav. IV 33, der die Stationen von Fossombrone bis Rom gibt. Die neue Strasse folgte erst der antiken Via Amerina, die wenig nördlich von Baccano, nordöstlich vom Braccianer See. von der Cassia abbog und über Xepet, Falerii und Horta, wo sie den Tiber überschritt, nach Ameria. Tüder und Perusia ging (Nissen II 356 361. 398 f. R. Kiepert, Erläuterungen zu den Formae orbis antiqui Blatt 20 S. 5); von Perusia ab entspricht sie der Flaminia.
(4) Der Ausdruck bei Diehl p. 63. Wenn Hartmann, Untersuch, p. 148 meint, unter der provincia Tuscia der Synode von 680 sei Tuscia suburbicaria. et Umbria jedenfalls mit Ausschluss des stadtrömischen Gebietes zu verstehen, so entspricht das kaum der historischen Entwicklung, da Rom in der Provinz Tuscia-Umbria lag, und scheint mir auch nicht aus den Unterschriften zu folgen; fährt er aber fort: “seine (des stadtrömischen Gebietes) Grenzen, soweit sie nicht von den Langobarden eingeschränkt waren, sind wahrscheinlich dieselben, wie die des Amtsbezirkes des Vikars des Stadtpräfekten, etwa der Umkreis von 40 mil. pass.„, so weiss ich nicht, was dann zwischen der Reichsgrenze und der von Tuscia Romanorum nach Rom zu noch übrig blieb, denn 40 römische Meilen, etwa 60 km., sind etwa die Entfernung zwischen Rom einerseits und allen wichtigen Grenzfestungen der Byzantiner in Tuscien andererseits: Centumcellae Bieda Orte; Sutri liegt sogar näher, nur Bomarzo als vorgeschobener Posten etwas weiter. So ungefähr bereits Hamei S. 12 Anm. 3, der auch auf die präzise Angabe des Liber pont. V. Stephani II c. 20, ed. Duchesue p. 445, hinweist, der Papst habe etwa beim 40. Meilenstein die Langobardengrenze erreicht. Auf der Via Cassia, darf man annehmen : Orte, an das Hamei auch denkt, kommt nicht in Betracht, die Anm. von Duchesne sagt allgemein “du coté de Blera et de Sutri„. Die Via Cassia ging nicht durch Bieda, sondern von Sutri über Vetralla nach Viterbo. — Es sieht demnach fast aus, als habe man auf byzantinischer Seite Wert darauf gelegt, von der regio VII ungefähr den vollen Verwaltungsbezirk des vicarius Urbi (etwa mit dem aus strategischen Gründen von Ferentis abgelösten Bomarzo dazu) als in sich geschlossenes Gebiet festzuhalten. So spricht auch der zu Beginn des VII. Jahrhunderts schreibende Geograph Georg von Oypern nur von der Eparchie der Urbicaria oder Poms; wenn auch die daraus angeführten Städte zum Teil ans andern Bezirken hierher geraten sind, so werden doch die Eparchien richtig sein. Demnach gehörten damals zur Urbicaria: Rom selbst, Porto, Centumcellae, Nepi und, fälschlich unter Campanien gestellt, Martyrion = Monterano (bei Forum Clodi = Bracciano) sowie Orvieto. Ein Unterschied dieser suburbikarischen Eparchie und der späteren Tuscia Pomanorum (der Tuscia insignis nobilissima, die der Ravennater Geograph IV 29 neben der provincia quae dicitur Tuscia nennt, ähnlich das von Guido Pisanus cap. 69 benutzte Exemplar) besteht nicht. Vgl. Jung S. 34.
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Die sie als den Nordwall Noms zäh festgehalten hatten, eine strategisch günstige Grenze bis zum Tibergebiet und von da ab wenigstens das Mindestmass zufiel, das sie fordern mussten, um bestehen zu können, nämlich jene schmale Etappenstrasse nach Ravenna.
Erst im VIII. Jahrhundert, als König Liutprand die Kräfte seines Volkes zur Eroberung der natürlichen Grenzen Italiens zusammenfasste (1), überschritten wieder langobardische Heere in kriegerischer Absicht, die Südgrenze: der König überrumpelte 728 auf der Cassia Sutri, Herzog Transmund von Spoleto bedrängte 738 Gallese; 739 besetzte der König selbst, um sich den Zugang nach Rom zu eröffnen, Amelia, Orte, Bomarzo und Bieda (2).
(1) Hartmann, Gesell. II 2 S. 126.
(2) Sutri : Liber pont. V. Gregorii II c. 23 p. 407 = Paulus VI 49. Gallese: ib. V Gregorii III c. 15 p. 420. Es steht nur da:
Gallensium castrum, pro equo cotidie expugnabatur ducatus Romanus a ducato Spolitino, dans pecunias non parvas T. duci eorum, ut cessarent bella et questiones, potuit causam finire et in conpage sanctae rei publicae atque corpore Christo dilecti exercitiis Romani annecti praecepit.
Der Herzog von Spoleto will durch Wegnahme von Gallese die Etappenstrasse durchbrechen, das castrum kauft sich los und tritt der sancta res publica bei — was selbstverständlich war —, aber auch dem exercitus Romanorum, was den Papstbiographen allein interessierte (vgl. Duchesne l. c. p. 424 note 32. Diehl p. 308. Hartmann, Gesch. II 2 S. 65). Es löste also seine Beziehungen zum Exarchat. Diehl p. 71 und Hartmann, Gesch. II 2 S. 137-138 haben aus der Stelle irrtümlich herausgelesen, Herzog Transamund habe Gallese erobert. — Liutprands Zug von 739: V. Zachar. c. 2 p. 426; 11 p. 428. Hartmann, Gesch. II 2 S. 138. 143.
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Aber die Eroberungen mussten bald wieder abgetreten werden, und die langobardische Herrschaft hat in der kurzen Spanne Zeit, die ihr vergönnt war, keine dauernden Spuren in diesen Gegenden hinterlassen. Das "Wesen und die Kultur der Tuscia Romanorum blieb römisch, während auch die von Karl dem Grossen wieder an den Kirchenstaat abgetretenen Bezirke von Langobardisch-Tuscien auf lange Zeit hin die langobardischen Wirtschaftsund Kulturformen oder doch gewisse Übergänge zu ihnen bewahrt haben. Das wird noch zu schildern sein; gleich hier aber sei der immerhin merkwürdigen Tatsache gedacht, dass Viterbo und Orvieto, beide im Gebiet der Schenkung Karls des Grossen gelegen, fast die einzigen Städte des nachmaligen Kirchenstaates sind, die kommunales Leben und eine eigene städtische Geschichte ganz nach Art der Gemeinwesen in der Lombardei, in Toscana und der Romagna hatten.